Einer von beiden Traupartnern sollte evangelisch sein. Alles Weitere kann mit der/m Pfarrer/in besprochen werden und ist eine Frage der Gestaltung.
In der evangelischen Kirche können Geschiedene erneut heiraten.
Gleichgeschlechtliche Partner/innen können ganz normal einen Traugottesdienst feiern.
Ja, dies ist Voraussetzung für eine kirchliche Trauung.
Für alle, die hier wohnen oder deren Eltern hier wohnen, ist dies keine Frage. Wer von auswärts kommt, darf gern eine/n Pfarrer/in mitbringen. Alles Weitere ist individuell zu besprechen.
Es gibt zur Vorbereitung der Trauung meistens ein bis zwei Gespräche mit der/m Pfarrer/in.
Dies wird alles in den vorbereitenden Gesprächen mit der/m Pfarrer/in besprochen und verabredet. Traugottesdienste sind für gewöhnlich individuell und persönlich gestaltet.
Trauzeugen, Freunde, Familienangehörige können Texte und Gebete lesen. Ebenso können sie musikalische Beiträge einbringen. Weiteres wird in den Vorgesprächen besprochen.
Die Erfahrung zeigt, dass es gut ist, dies im Vorfeld zu verabreden. Häufig ist eine Person beauftragt, dezent und im Hintergrund Aufnahmen zu machen. Weiteres nach Absprache.
Ja, es kann ein Traugottesdienst mit gleichberechtigter Beteiligung von evangelischer und katholischer Seite geben. Bitte einfach anfragen.
Der Traugottesdienst kostet für Gemeindeglieder oder für Paare, deren Eltern zur Gemeinde gehören, nichts. Kosten können anfallen z. B. für individuell gestalteten Blumenschmuck oder für einen größeren Aufwand an musikalischen Proben.